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Bundesregierung Auswärtiges Amt:
StS Dr. Sudhoff
MD Schlagintweit
VLR I Ischinger
VLR Staks
Bundespräsidialamt:
ORR Richter
Bundesministerium des Innern:
ORR‘in Jacobs
Bundesrat:
RRz.A. Prengel (Bayern)
Protokoll einer Anhörung des Bundestages 1988 zu Menschenrechtsverletzungen und Freiheitsberaubung / Bundestag Protokoll Nr. 10 vom 22.2.88 des Unterausschusses für Menschenrechte
Anwesenheitsliste für die öffentliche Anhörung
"Befinden sich deutsche Staatsangehörige unfreiwillig und unter
menschenrechtsverletzenden Bedingungen in der Colonia Dignidad in Chile?“
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05:43
Vors. Vogel: Ich eröffne die heutige öffentliche Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Wir führen heute eine Anhörung durch und haben dazu eine Reihe von Anhörpersonen geladen. Ich darf dazu sagen, daß wir kein Untersuchungsausschuß sind und daß die Damen und Herren, die wir gebeten haben, uns heute zur Verfügung zu stehen, nicht etwa in der Eigenschaft als Zeugen oder Sachverständige hier sind. Sie sind, um es technisch auszudrücken, Auskunftspersonen, die sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben, uns Fragen zu beantworten, die wir hinsichtlich der Colonia Dignidad in Chile haben, und zwar zu dem Thema "Befinden sich deutsche Staatsangehörige unfreiwillig und unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen in der Colonia Dignidad in Chile?“
Es gibt eine große öffentliche Diskussion über die Colonia Dignidad. Es ist uns aus eigener Kenntnis nicht möglich, festzustellen, was dort ist. Wir hoffen, durch diese öffentliche Anhörung etwas Licht in diese Angelegenheit bringen zu können.
Es sind zahlreiche Zuhörer und Zuschauer anwesend. Ich weiß aus Vorgesprächen, daß sich darunter eine ganze Anzahl von Damen und Herren befindet, die in den Fragen, über die wir hier heute miteinander verhandeln wollen, persönlich engagiert sind. Ich muß dennoch darum bitten, daß Sie den Ablauf dieser Anhörung so möglich machen, daß wir in der gesetzten Zeit, die uns zur Verfügung steht, also bis 14 Uhr, durchkommen. Ich muß Sie deshalb sehr herzlich bitten, von Beifallskundgebungen oder von Mißfallenskundgebungen und ähnlichem abzusehen. Ich weiß, daß das manchmal schwierig ist, wenn man selber emotional engagiert ist. Aber ich muß sehr darum bitten, daß dieses möglich gemacht wird und daß Sie sich auch daran halten. Ich will weiteres dazu im Augenblick nicht sagen.
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14:48
Ich darf dann zunächst einmal mitteilen, wer als Anhörperson eingeladen und gebeten worden ist, uns zur Verfügung zu stehen, und wer anwesend ist. Wir haben gebeten: Herrn Günter Bohnau aus Siegburg, Herrn Helmut Frenz aus Ammersbek, Herrn Wolfgang Kneese aus Hamburg, Herrn Gero Gemballa aus Köln, Herrn Hugo Baar aus Köln, Herrn Friedrich Peymann aus Ottersberg, Herrn und Frau Georg und Lotti Packmor aus Kanada. Ihnen darf ich besonders dafür danken, daß Sie die weite und beschwerliche Reise von Kanada hierher gemacht haben, um uns heute zur Verfügung. zu stehen. Wir haben einen Vertreter der Privaten SocialenMission in Siegburg gebeten; ich werde dazu gleich noch etwas sagen. Wir haben weiterhin von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik den früheren Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Chile, Herrn Erich Strätling, gebeten, ferner Herrn Professor Lothar Bossle aus Würzburg, Herrn Stadtrat Wolfgang Vogelsgesang aus München und Herrn Botschafter Holzheimer, den stellvertretenden Generalsekretär der WEU aus London.
Sie werden vielleicht festgestellt haben, daß sowohl Herr Holzheimer als auch Herr Strätling nicht anwesend sind. Dazu möchte ich Ihnen etwas mitteilen. Frau Jordan, die Mitarbeiterin des Unteraussohusses, hat einen Vermerk über ein Telefongespräch angefertigt. Ich lese diesen Vermerk einfach vor:
Durch einen Anruf beim Auswärtigen Amt am 17. Februar 1988 erfuhr das
Sekretariat des Unterausachusses mehr oder weniger zufällig, daß Herr Holzheimer
an der Anhörung nicht teilnehmen wird. Anläßlich vorangegangener Telefongespräche mit dem Sekretariat hatte er seine Teilnahme zugesagt. Ein sofortiger Anruf bei Herrn Holzheimer ergab, daß die Auskunft des AA zutreffend war. Herr Holzheimer begründete sein Fernbleiben damit, daß er selbst die Colonia Dignidad nie besucht habe und sein Wissen nur aus zweiter und dritter Hand stamme. Es sei
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14:43
daher nicht sinnvoll, wenn er zum Anhörungstermin komme.Ich mißbillige ausdrücklich - dies möchte ich hier sagen -, daß Herr Botschafter Holzheimer, den ich schriftlich gebeten habe, uns zur Verfügung zu stehen, dem Vorsitzenden des Unterausschusses darauf nicht geantwortet hat. Es steht ihn natürlich völlig frei, ob er hier anwesend ist oder nicht. Ich will das, was er als Begründung für sein Fernbleiben gibt, auch gar nicht werten; aber ich halte es für ein Gebot zumindest der Höflichkeit, daß man, wenn man einen Brief mit einer Einladung bekommt, darauf antwortet.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich bestätige den Eingang Ihrer Einladung
vom 25. Januar 1988, vor dem Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. am 22. Februar 1988
bei einer Anhörung gem. § 70 GO des Bundestages als Auskunftsperson zur
Verfügung zu stehen. Nach eingehender Erörterung der mit dieser Einladung
verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Problematik mit meinen Anwälten
bedauere ich sehr, Herr Vorsitzender, Ihrer Einladung aus den nachfolgenden
Gründen nicht Folge leisten zu können:
Erstens. Das Mitglied Ihres Unterausschusses, Herr Abgeordneter
Freimut Duve (SPD), hat mich in einem Schreiben an den Präsidenten der Deutschen
Gesellschaft für Auswärtige Politik der Komplizenschaft mit von ihm der
Menschenrechtsverletzungen verdächtigten Personen der Colonia Dignidad
beschuldigt und meine Abberufung als Geschäftsführender stellvertretender
Präsident der Deutschen
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14:37
Gesellschaft für Auswärtige Politik vorgeschlagen. Meine Antwort auf diese Anwürfe ist Ihnen, Herr Vorsitzender, bekannt und ich habe keine Bedenken, sie den Mitgliedern des Unterausschusses ebenfalls zur Kenntnis zu bringen. - Ich möchte Sie ferner davon in Kenntnis setzen, daß ich durch die Rechtsanwaltssozietät Dr. Claessen, Haupt und Kuhl am 1. Februar 1988 bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen Herrn Abgeordneten Duve wegen Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung gegen eine Person des öffentlichen Lebens (SS 185 ff., 187 a StGB) erstattet habe. Ferner ist eine zivilrechtliche Klage gegen Herrn Duve in Vorbereitung. Zweitens. Das stellvertretende Mitglied Ihres Unterausschusses, Herr Abgeordneter Waltemathe (SPD) , hat am 6. Januar 1988 "Schriftliche Fragen" an die Bundesregierung gerichtet, die sich ebenfalls auf meine Botschaftertätigkeit in Chile beziehen. Darüber hinaus hat Herr Abgeordneter Waltemathe in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Chile der SPD-Bundestagsfraktion am 22. Januar 1988 die "öffentliche Anhörung zur Deutschen Siedlung ,Colonia Dignidad‘ in Chile“ angekündigt und wie folgt kommentiert. "Damit ist zum ersten Male der Deutsche Bundestag offiziell mit Angelegenheiten befaßt, die jahrelang zwar immer wieder in die Schlagzeilen gerieten, aber nie zu parlamentarischen fraktionsübergreifenden Schritten geführten hatten.“
Drittens. Die Art und Weise der Ankündigung der "Anhörung“ durch den Vorsitzenden der SPD-Arbeitsgruppe Chile, Herrn Abgeordneten Waltemathe - und nicht durch das Büro des Unterausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - legt den zwingenden Schluß nahe, daß über das vom
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Auswärtigen Ausschuß beschlossene Anhörungsthema hinaus eine Verknüpfung
mit den unter Ziffern 1 und 2 erwähnten Vorwürfen gegen mich nicht
ausgeschlossen werden kann, ja vielleicht sogar beabsichtigt ist.
Für diese Annahme spricht auch der Umstand, daß der Herrn Abgeordneten
Duve vertretende Anwalt Dr. Neumann in einem Schreiben an meinen Anwalt Dr.
Claessen vom 1. Februar 1988 die Bitte um Fristverlängerung für eine Äußerung
mit der Bemerkung versehen hat "... gestatten uns aber bereits jetzt schon
darauf hinzuweisen, daß der Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe sich am 22. Februar 1988 in einer öffentlichen Anhörung mit der
Problematik der ,Colonia Dignidad‘ befassen wird. In dieser Anhörung sollen auch
zwei Diplomaten, die als Botschafter in Chile mit Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der ,Colonia Dignidad‘ befaßt waren, angehört werden“ - Erich
Strätling.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, haben Sie verbindlichen Dank für Ihr Schreiben
vom 25. Januar 1988. Ich entnehme der Anlage zu diesem Schreiben, daß das Thema der Anhörung wie folgt lautet: "Befinden sich deutsche Staatsangehörige
unfreiwillig und unter menschenrechts-
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14:29
verletzenden Bedingungen in der Colonia Dignidad in Chile?“ Dies war mir
bisher unbekannt. Da ich die Colonia Dignidad nie selbst besucht habe, kann ich
zu diesem speziellen Thema keine auf eigenen Wahrnehmungen beruhenden Angaben machen. Die von Ihnen eingeladenen Familien Packmor und Baar dürften am ehesten zu verwertbaren Aussagen in der Lage sein.
Sofern ich aus mir zugänglichen Unterlagen und Aussagen Dritter
Schlüsse gezogen habe, so sind diese in meiner Berichterstattung an das
Auswärtige Amt enthalten. Uber diese Berichterstattung hat das Auswärtige Amt
dem Bundestag Auskunft gegeben und wird dies zweifellos auch weiterhin tun. Für
mich ist unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen vor dem Unterausschuß
nicht sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Vogel, hiermit zeige ich Ihnen an, daß mich die Private
Sociale Mission, vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Blanck, mit der Wahrnehmung
ihrer Interessen beauftragt hat. Gerne nimmt meine Mandantschaft Ihre Einladung
zur Anhörung am 22. Februar 1988 an. Ich füge in der Anlage eine Vollmacht des
Vorsitzenden der Freien Sociale,Mission und stellvertretenden Vorsitzenden der
Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad, Herrn Hans-Jürgen Blanck, bei, der
Herrn Dr. Hartmut Hopp bevollmächtigt hat,
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14:25
- ich glaube, Herr Dr. Hopp ist anwesend -
an seiner Stelle an dieser Anhörung teilzunehmen. Wie sich aus der Vollmacht
ergibt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses für Herrn Blanck durch die
zuständige Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile in
unvertretbarer Weise verzögert worden. Herr Blanck hätte gerne selbst an der
Anhörung teilgenommen.
Ich werde mir erlauben, vor dem 22. Februar 1988
nachzufragen, ob an der Teilnahme von Herrn Dr. Hopp wegen der dargelegten
Verhinderung von Herrn Blanck Bedenken Ihrerseits bestehen. Der Unterzeichnete
bzw. ein Mitglied unserer Kanzlei wird Herrn Dr. Hopp zur Anhörung begleiten.
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14:19
in den Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Abgeordneten auch abgedruckt wird.
Zweitens. Es hat nach meiner Kenntnis am 17. Februar 1988 eine Besprechung im Auswärtigen Amt stattgefunden. Ich weiß nicht, ob nicht auf Grund dieser Besprechung die beiden Exbotschafter nun heute nicht anwesend sind, nachdem sie beide zugesagt hatten zu kommen. Auch das will ich weiter nicht werten. Ich will aber zu Protokoll feststellen, daß Beamte oder pensionierte Beamte sehr wohl so viel Achtung vor dem Parlament haben sollten, daß sie einer Anhörung beiwohnen könnten, es sei denn, daß die Aussagegenehmigung vom Auswärtigen Amt verweigert worden ist; das bliebe festzustellen.
Drittens. Wir sind kein Untersuchungsausschuß. Ich bin etwas verwundert darüber, daß eine - ich sage jetzt einmal in Anführungszeichen - "Partei“ hier gleich mit Anwälten auftritt. Es geht hier nicht um rechtsförmliche Verfahren.
Abg. Duve (SPD): Ich habe Veranlassung, auf das Schreiben von Herrn Strätling kurz einzugehen. Ich habe am 18. Dezember an den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik geschrieben - anders, als in dem eben verlesenen Brief von Herrn Strätling dargestellt wurde-:
In der letzten Sitzung des Auswärtigen Ausschusses am 9. Dezember 1987 ist über
die weitere parlamentarische Vorgehensweise in dieser Sache beraten worden. Wir
werden uns im Unterausschuß Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sehr intensiv
mit den Vorgängen in der Colonia Dignidad befassen. Ich hoffe, daß wir auch dazu
kommen, einzelne Zeugen, soweit sie hier in der Bundesrepublik zur Verfügung
stehen, anzuhören. Im Laufe der Sitzung wurde das Verhalten des ehemaligen
Botschafters Erich Strätling von einigen Kollegen und von mir selbst scharf
kritisiert. Es wird zu prüfen sein, ob hier
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14:14
möglicherweise schwere kriminelle Handlungen gedeckt oder indirekt
unterstützt worden sind. Wir werden diese Frage im Unterausschuß eingehend zu
erörtern haben...
Ich möchte aus diesem Grunde das Präsidium der Deutschen Gesellschaft
für Auswärtige Politik bitten, nach einem geeigneten und dem Ansehen der
Gesellschaft angemessenen Weg zu suchen, um die Gesellschaft aus
Fragestellungen, die mit der Colonia Dignidad zusammenhängen, herauszuhalten.
Ich halte es für unumgänglich, daß die Amtsgeschäfte des derzeit
geschäftsführenden stellvertretenden Präsidenten Erich Strätling bis zur Klärung
der anstehenden Fragen ruhen, und bitte Sie, eine entsprechende Entscheidung
herbeizuführen.
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14:09
Abg. Frau Olms (GRÜNE): Ich möchte noch einmal nachhaken.
Herr Waltemathe hatte ja schon die Frage gestellt, ob es vom Auswärtigen Amt eine Anweisung oder eine Empfehlung für die beiden Exbotschafter gebe, nicht auszusagen. Ich denke, wir sollten doch noch einen Vertreter des Auswärtigen Amtes hier kurz dazu hören.
Vors. Vogel: Frau Kollegin Olms, der größte Teil derer, die wir gebeten haben, ist anwesend. Mit allen anderen Fragen, die sich sonst stellen, sollten wir uns beschäftigen, wenn wir zur nächsten Sitzung zusammenkommen; wir sollten das nicht hier und heute tun.
Ich schlage folgendes Verfahren vor und wäre sehr dankbar, wenn Sie damit einverstanden wären. Wir sollten zunächst denen, die wir gebeten haben, uns zur Verfügung zu stehen, Gelegenheit geben, 10 bis 15 Minuten lang - aber bitte nicht mehr! - uns das zu sagen, was Sie uns aus eigenem Wissen zu der Frage, die wir ihnen mitgeteilt haben, sagen können. Uns interessiert nicht, was Sie irgendwo gehört haben, sondern das, was sie selber gesehen haben, was Sie selber wahrgenommen haben und was Sie selber gehört haben; das interessiert uns in allererster Linie. Ich wäre Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie uns dann jeweils dazu sagen würden, wie Sie die Erkenntnisse, die Sie uns hier mitteilen, gewonnen haben.
Mein Vorschlag an die Mitglieder des Ausschusses geht dahin, daß wir zunächst die Damen und Herren nacheinander hören und daß wir dann sehr genau absehen, welche Zeit uns noch zu weiteren Fragen zur Verfügung steht. Ich könnte mir vorstellen, daß uns, wenn sie sich an die 10 bis 15 Minuten halten, noch eine Menge Zeit bis 14 Uhr zur Verfügung stehen wird. Ich muß allerdings darauf aufmerksam machen, daß ich pünktlich um 14 Uhr hier Schluß machen muß, weil ich dann an einer Sitzung des 2. Untersuchungs- ausschusses als stellvertretender Vorsitzender teilnehmen muß. Außerdem haben andere Mitglieder des Unterausschusses im vorhinein mitgeteilt, daß sie ebenfalls nur bis 14 Uhr zur Verfügung stehen können.
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14:04
Ich darf, wenn Sie damit einverstanden sind, dann mit der Anhörung von Herrn Kneese beginnen.
Herr Kneese, Sie sind, wenn ich das bei Vorerörterungen richtig mitbekommen habe, in der Colonia Dignidad gewesen und etwa 1966 aus der Colonia Dignidad weggegangen. Ich darf Sie herzlich bitten, zu versuchen, uns Ihre Erlebnisse in 10 bis längstens 15 Minuten - je kürzer,um so besser -vorzutragen. Vielleicht sagen Sie zunächst ein bißchen zu Ihrer Person, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.
Kneese: Ich möchte erst einmal die Problematik mit meinem Nachnamen erklären. Ich habe bei meiner Eheschließung den Namen meiner Gattin angenommen und habe zu der Zeit, als ich aus Chile geflohen bin und in den Jahren danach, den Namen Ernst-Wolfgang Müller getragen. Ich möchte das einmal erläutern, damit das nicht zu Verwechslungen führt.
Zu Ihrer Frage kann ich sagen, daß ich am 25. und 26. Juli 1961 von Deutschland nach Chile geflogen bin in der Hoffnung, die Erfüllung der Versprechen, die man uns als Jugendlichen in Heide gemacht hat, dort vorzufinden. Ich bin leider bitter enttäuscht gewesen, daß die Versprechungen nicht eingehalten worden sind was die Aufenthaltsmöglich- keit, die Ausbildung usw., betraf. Ich fühlte mich auf Grund dessen hinters Licht geführt und habe im Oktober 1962 die erste Flucht unternommen, die leider nur ein Versuch geblieben ist. Die zweite Flucht aus der Siedlung habe ich am 25. Oktober 1963 unternommen mit dem Ergebnis, daß auch diese gescheitert ist. Meine letzte Flucht habe ich am 1. März 1966 gegen 20.30 Uhr unternommen.
Diese drei Fluchtversuche, die das Ergebnis hatten, daß ich die Sekte endlich verlassen konnte, liegen darin begründet, daß die Menschenrechte in der Colonia Dignidad zu meiner Zeit mit Füßen getreten wurden. Ich will das einmal dadurch untermauern, daß ich Ihnen ein Zitat von einem ehemaligen Schulfreund von Paul Schäfer, der mir damals in der bedrängten Zeit geholfen hat, mich gegen die Sekte zu wehren, aus dem Jahre 1966 verlese - ich zitiere -:
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14:02
"Die Würde des Menschen wurde mit Füßen getreten. Man nannte es Demut, wenn
man es ertrug, zu Unrecht einer Schuld bezichtigt zu werden. Man nannte es
Hochmut, wenn man sein Recht forderte, und geisteskrank wurde der bezeichnet,
der Schäfer einer Schuld überführte oder offen über Mißstände klagte.“
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13:57
All diese Dinge haben mit sozialer und christlicher Pflege des Kindes überhaupt nichts zu tun. Da herrscht ein Unterdrückungssystem, das darauf hinausläuft, daß nur Herr Schäfer seinen Willen durchsetzt und daß derjenige, der nicht pariert, in der Form, wie ich es jetzt hier geschildert habe, so lange behandelt wird, bis er - ich sage in dem Fall immer - parallel gebürstet wird.
Als ich dann endlich nach unmenschlichen Strapazen die dritte Flucht überlebt hatte und mich in Santiago aufhielt, hat die Sociale Christliche Gesellschaft, die sich ja mit dem schönen Namen "Dignidad“ schmückt, versucht, mit 15 Leuten in das Gebäude einzudringen, in dem ich mich in Santiago im Jahre 1966 versteckt hatte. Bei diesem Anschlag auf das Altersheim, das damals von Paul Katzy geleitet wurde, sind zwei Personen festgenommen worden. Wenn ich mich richtig erinnere, sind das Herr Schnellenkamp und Herr Schreiber gewesen.
Anschließend hat man mir mehrere Prozesse gemacht. Ich will einmal sagen, man hat mir für die Arbeit, die ich in dieser Zeit dort verrichtet habe, nicht einen einzigen Pfennig gezahlt; man hat für mich keine Sozialversicherung gezahlt. Im Gegenteil: Man hat mir vorgeworfen,ein Pferd gestohlen zu haben. Denn ich habe zu meiner Flucht ein Pferd benutzt, weil der nächste Ort 40 bis 50 km von der Siedlung entfernt war. Ich selber habe aus meiner Sicht den Anspruch gestellt, daß ich nach vier Jahren härtester körperlicher Arbeit, ohne ein Wochenende und ohne einen Feiertag genossen zu haben, auch das Anrecht hätte, ein Pferd verdient zu haben. Außerdem habe ich das Pferd nicht auf ewige Zeit an mich genommen, sondern habe es später wieder in der Kolonie vorgefunden, so daß der Tatbestand des Diebstahls insofern ja wohl nicht ganz gegeben gewesen sein kann.
Dann habe ich außerdem zwei Prozesse von einem Herrn Schmidt, der ja auch zu dem Direktorium gehört, und zwar wegen Verleumdung und übler Nachrede, und auch einen Prozeß mit gleichlautender Anklage von Frau Dr. Gisela Seewald, die in meiner Zeit dafür verantwortlich gewesen ist, daß
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13:54
ich mit diesen Medikamenten malträtiert worden bin, an den Hals bekommen; das sage ich einmal so salopp.
Ich darf bei dieser ganzen Geschichte natürlich auch nicht den Fall meiner Mutter vergessen, die heute leider nicht anwesend ist und, wenn sie geladen worden wäre, dieser Strapaze einer solchen Anhörung auch überhaupt nicht standhalten könnte. Meine Mutter ist in der Zeit vom August 1963 bis zum 5. April 1966 von dieser ach so sozialen und für das Recht des Kindes, des streunenden Kindes und was weiß ich noch alles eintretenden Gesellschaft, in einem Raum eingesperrt gewesen, in dem sie sich mehrerer Elektroschockbehandlungen unterziehen mußte - ebenfalls gegen ihren Willen. Selbst wenn man dieser Frau nicht ganz glauben will, daß das passiert ist, kann sie nachweislich heute noch die verbrannten Schläfen vorweisen, die auf eine unsachgemäße Behandlung mit Elektroschocks zurückzuführen sind.
Ich möchte dann zu den Prozessen noch etwas sagen. Die Urteile gegen mich sind in meiner Abwesenheit verkündet worden. Ich konnte die Prozesse nicht gewinnen. Ich konnte die Prozesse deshalb nicht gewinnen, weil ein Herr Heinz Kuhn, der sich ein paar Jahre nach meiner Flucht ebenfalls von der Sekte getrennt hat, seinerzeit von Schäfer beauftragt gewesen ist - so hat er hier in Deutschland dem WDR in die Kamera berichtet -, meine Prozesse zu manipulieren. "Manipulieren“ heißt in diesem Zusammenhang: Die Dolmetscherin, die meine Aussagen aus der deutschen Sprache ins Spanische übersetzen sollte, sollte diese zu meinem Nachteil verbiegen, so daß ich auf Grund einer falschen Berichterstattung und einer falschen Übersetzung nie in die Lage versetzt worden wäre, selbst wenn ich hundertmal die Wahrheit gesagt hätte, irgendeinen Prozeß zu gewinnen. Außerdem hat dieser Mann ausgesagt, daß er von Schäfer beauftragt worden sei, rechtzeitig an Unterlagen und Gerichtsakten heranzukommen, damit die Gegenseite vor den anderen Akteneinsicht nehmen konnte, um sich rechtzeitig mit ihren sehr guten Anwälten - so muß ich sagen; ich hatte ja nur einen Pflichtverteidiger auf den Prozeß vorzubereiten.
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13:52
Der Prozeß wegen des Pferdediebstahls ist - so will ich einmal sagen - wegen Nichtigkeit niedergeschlagen worden. In den beiden anderen Fällen bin ich in Abwesenheit verurteilt worden. Ich muß immer davon ausgehen, daß ich ja im Grunde genommen nur die Wahrheit gesagt habe, das, was ich drüben erlebt habe. Das, was ich damals vor ungefähr 20 Jahren vor der Presse ausgesagt habe, hat mir in Chile in zwei Fällen ein Urteil über jeweils fünf Jahre und einen Tag und eine Geldstrafe von 50 000 Escudos eingebracht. Es ist die gleiche Aussage, die ich vor 20 Jahren gemacht habe; ich mache sie heute schon wieder.
Ich will dann sagen, daß ich mich der Verurteilung entzogen habe, weil ich gemerkt habe, daß diese Dinge allmählich nicht mehr mit rechten Dingen zugingen, und bin auch auf Anraten der deutschen Botschaft ermutigt worden, das Land auf illegale Art und Weise zu verlassen. Ich habe dann meinen Rückflug von Buenos Aires in Argentinien nach Deutschland fortgesetzt. Ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber ich glaube, daß mein Abflug von Buenos Aires nach Frankfurt am 5. April 1966 erfolgt ist.
Das ist also in ganz kurzen Zügen und unter dem Druck der Zeit und unter der Maßgabe, daß auch die anderen noch etwas sagen können, eine ganz kleine Auswahl von den Dingen, die ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung schildern kann. Ich kann Ihnen nach wie vor sagen: In den Jahren nach meiner Flucht sind auch andere Leute geflohen, z. B. Studienkollegen von Dr. Hartmut Hopp, die mit ihm in Amerika gewesen sind,um zu studieren. Da ist ein Hussein Siam geflohen; da ist ein Herr Günther Reiß geflohen, der sich heute in Kalifornien aufhält; es sind mehrere Leute geflohen:
die Familie Packmor, die Familie Baar und andere. Ich bin heute nach wie vor davon überzeugt, daß die Menschenrechte in der Colonia Dignidad mit Füßen getreten werden. Die Tatsache, daß ich diese Dinge am eigenen Leib erlebt habe, hat mich dazu geführt, den Menschen, die seit 20 Jahren dem
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13:49
Terrorregime von Paul Schäfer ausgesetzt sind, die Leiden dadurch zu verkürzen, daß wir uns bemühen, dieses Unterdrückungssystem aufzulösen; darauf richtet sich unsere Anstrengung. Deshalb haben wir uns hier in Deutschland zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen, damit die Einzelkämpfe aufhören, die ja nie zu irgendeinem positiven Ergebnis geführt haben. Allein die Kenntnis der Dinge, die ich erlebt habe, treibt mich heute an, den Menschen zu helfen, weil ich mir in meiner regen Phantasie einfach nicht vorstellen kann, welches Leid diesen Menschen in den letzten 20 Jahren im einzelnen zugefügt worden ist.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß im Anschluß an diese Sitzung um 14.30 Uhr im Restaurant Tulpenfeld eine Pressekonferenz dieser Organisation stattfindet.
Vors. Vogel: Mir ist ein fast unverzeihlicher Fehler unterlaufen. Wir haben heute ein lebhaftes Interesse von Damen und Herren der Medien zu verzeichnen. Ich darf Sie alle herzlich begrüßen und hoffe, daß Sie mir diese späte Begrüßung verzeihen.
Baar: Aus meinen Kenntnissen und auf Grund meiner persönlichen Erlebnisse kann ich die Frage, ob sich deutsche Staatsangehörige unfreiwillig und unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen in der Colonia Dignidad befinden, nur mit Ja beantworten. Bevor ich dieses Ja im einzelnen begründe und Ihre Fragen, soweit es mir möglich ist, beantworte, erlauben Sie mir bitte ein kurzes persönliches Wort.
Ich bin Ihrer Einladung heute sehr bewußt gefolgt, obwohl ich natürlich nicht nur ein Zeuge bin, sondern mich inzwischen als erheblich mitschuldig empfinde. Während meines Gemeindedienstes als Prediger entstanden durch meine Tätigkeit Spaltungen in den Gemeinden und Trennungen in Familien und Ehen
(Vors. Vogel: In der Bundesrepublik?)
- in der Bundesrepublik -, die sehr verheerende Folgen hatten.
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13:47
Ich bin mitschuldig daran, daß viele von denen, die heute in Dignidad sind, dorthin gegangen sind.
Als ich im Dezember 1984 aus Dignidad floh, ohne daß ich meiner Frau, unseren Kindern oder irgend jemandem sonst etwas davon sagen konnte, brachte mich die Erkenntnis meiner Schuld an den Rand des Zusammenbruchs. Wenn ich nicht vor Gott Gnade und Vergebung in diesem Zusammenbruch erlebt hätte, säße ich heute hier nicht vor Ihnen. Mir ist aber ganz klar, daß dies nicht bedeuten kann, daß meine Schuld den Betroffenen und vielleicht gar dem Gesetz gegenüber damit gemildert ist.
Deshalb möchte ich gerne mit jedem Betroffenen und jedem Leidtragenden sprechen und den zuständigen Behörden weiterhin für jede Auskunft und Information zur Verfügung stehen, um mit allen meinen Kräften dazu beizutragen, wo und wie immer wiedergutzumachen. Ich kann nichts ungeschehen machen; ich bitte aber alle Betroffenen von ganzem Herzen um Vergebung, wobei ich hinzufügen möchte, daß ich tiefes Verständnis für jeden habe, der weder entschuldigen noch vergeben kann.
Nun zu der Begründung. Die Unfreiheit beginnt für jeden schon damit, daß die deutschen Pässe und die chilenischen Ausweise von allen im Büro unter Verschluß gehalten werden. Niemand hat Geld, um dann, wenn ihm eine Flucht gelingt, den Bus oder was auch immer bezahlen zu können. Bei den Jugendlichen ist es so, daß auch ihre Kleider in der Nähstube in besonderen Schränken aufbewahrt werden und sie die Arbeitskleidung und das sogenannte Feierabendzeug immer nur am Wochenende bekommen. Wenn also jemand flüchten möchte, hat er nicht einmal seine Sachen in seinem Zimmer.
Hinzu kommen vor allem auch die äußeren Umstände: Die Zäune, die angeblich zum Schutz vor Kommunisten, Sozialisten und anderen uns nicht Wohlgesonnenen errichtet worden sind, die Stolperdrähte innerhalb dieser Abzäunung - inzwischen ist dieses System verbessert worden
(Abg. Waltemathe (SPD): Elektronisch!)
- elektronisch -, Schäferhunde, die für die Spurensuche sehr
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16:05
gut ausgebildet sind, Spezialfahrzeuge, die sich dann, wenn irgendwo ein Stolperdraht angezeigt hat, daß da etwas passiert ist, sofort in Bewegung setzen. Rund um die Uhr befindet sich neben dem Überwachungsraum eine Wache. Sie schlafen in ihrer Kleidung und werden schnell geweckt. Einer von diesen Wachhabenden ist immer gleichzeitig einer, der einen Schäferhund bei sich hat, der dann mit auf den Wagen springt. Diese Wache ist bewaffnet; zu der Frage der Bewaffnung komme ich gleich noch einmal. Die Fahrzeuge sind in unserer Werkstatt sehr geräuscharm gemacht und mit Infrarot ausgestattet worden, so daß sie im Dunkeln schnell hinterherjagen können. Sie haben außerdem entsprechende Funkgeräte und können mehr Leute verständigen, wenn ein besonderer Alarm vorliegt.
Stichwort Waffen: Nachdem in der letzten Ausgabe des "Stern“ Herr Gemballa das Stichwort nannte, wenn auch nicht ganz zutreffend, möchte ich auch hierzu in aller Freiheit folgendes erklären: Ich habe niemals eine Verbindung mit dem Waffenhändler Mertins im Blick auf Waffenkauf oder ähnliches gehabt. Ich habe ihn in Chile bzw. 1980 hier in Deutschland erst kennengelernt, und während meiner Tätigkeit bis 1975, als ich nach Chile gerufen wurde, hatte ich keine Verbindung mit ihm. Aber ich habe auf dem Schwarzmarkt -Sie werden verstehen, daß ich weder Ort noch Namen nenne -1970/1971, nachdem ich im September 1970 von Schäfer zu einer Besprechung nach Chile gerufen worden war und von ihm Dollar in bar für Waffenkäufe mitbekommen hatte, Pistolen, einige Gewehre, zwei Maschinengewehre und einige Maschinenpistolen gekauft und sie ebenso schwarz zusammen mit unseren sogenannten karitativen Sendungen nach Chile geschafft; das war während der Zeit der Regierung Allendes.
Als nächstes möchte ich den Punkt Flucht streifen. Ich habe versucht, zusammenzählen, wieviele Namen mir von solchen bekannt sind, die geflohen sind bzw. es versucht haben. Ich kam auf 20. Aber ich greife jetzt nur einige wenige heraus, und zwar solche Fälle, die ich miterlebt habe.
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