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Vors. Vogel: Herr Dr. Hopp, wollen Sie die Fragen beantworten?

Rechtsanwalt von Dr. Hopp: Herr Vorsitzender, Herr Dr. Hopp wird Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt - wenn ich das für ihn sagen darf - nicht beantworten und wird Ihnen das gerne begründen.

Vors. Vogel: Sie haben zwar ein Anwesenheitsrecht, aber Sie sind nicht Anhörperson. Wenn Herr Dr. Hopp sagt, ich will es nicht beantworten, dann beantwortet er es nicht.

Rechtsanwalt von Dr. Hopp: Aber Herr Dr. Hopp würde gerne durch mich Ihnen sagen lassen, weswegen er es nicht tut. (Heiterkeit)

Vors. Vogel: Entweder ist Herr Dr. Hopp selbst in der Lage, Fragen zu beantworten, oder sie werden nicht beantwortet; aber bitte nicht durch Sie. Ich lasse nicht zu, daß Sie für Herrn Dr. Hopp Fragen beantworten. Wenn Herr Dr. Hopp sagt, ich beantworte sie nicht, ist das seine freie Entscheidung. Er ist nicht Zeuge, er muß nicht antworten. Ich möchte nicht, daß dadurch, daß Sie jetzt Fragen beantworten, möglicherweise falsche Eindrücke entstehen.

Rechtsanwalt von Dr. Hopp: Ich beantworte ja gar nicht. Ich erkläre Ihnen, weshalb er sie nicht beantwortet.

Vors. Vogel: Vielleicht kann Herr Dr. Hopp aber eine andere Frage beantworten, nämlich ob er in Aussicht stellen kann, daß die Kommission, die das Auswärtige Amt zusammengestellt hat und die den Auftrag hat, zu versuchen, an Ort und Stelle zu sehen, was da los ist und dort auch Gespräche zu führen, in die Kolonie hinein darf. Oder wollen Sie diese Frage auch nicht
beantworten?

- folgt Seite 106 -

Anmerkung:
die hier gewählten Seitenzahlen entsprechen der Nummerierung im schriftlichen Protokoll. Es gibt bisher keine Anzeichen oder Hinweise, dass Seiten weggelassen wurden.
Trotzdem: Für das Protokoll einer Anhörung des Bundestags etwas merkwürdig, zumal es sich um ein brisantes Thema handelt.