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Auswärtigen Ausschuß beschlossene Anhörungsthema hinaus eine Verknüpfung
mit den unter Ziffern 1 und 2 erwähnten Vorwürfen gegen mich nicht
ausgeschlossen werden kann, ja vielleicht sogar beabsichtigt ist.

Für diese Annahme spricht auch der Umstand, daß der Herrn Abgeordneten
Duve vertretende Anwalt Dr. Neumann in einem Schreiben an meinen Anwalt Dr.
Claessen vom 1. Februar 1988 die Bitte um Fristverlängerung für eine Äußerung
mit der Bemerkung versehen hat "... gestatten uns aber bereits jetzt schon
darauf hinzuweisen, daß der Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe sich am 22. Februar 1988 in einer öffentlichen Anhörung mit der
Problematik der ,Colonia Dignidad‘ befassen wird. In dieser Anhörung sollen auch
zwei Diplomaten, die als Botschafter in Chile mit Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der ,Colonia Dignidad‘ befaßt waren, angehört werden“ - Erich
Strätling.

Meine Damen und Herren, ich habe das ohne die Absicht irgendeiner Kommentierung vorgelesen. Auch Herrn Strätling stand es natürlich völlig frei, uns zur Verfügung zu stehen. Er hat sich entschlossen, heute nicht zur Verfügung zu stehen, und er hat das in diesem Brief begründet.

Ich bitte sehr um Nachsicht; soeben wird mir die Kopie eines Briefes überreicht, den Herr Botschafter Holzheimer unter dem 9. Februar 1988 an mich abgeschickt haben soll. Ich muß dazu sagen, der Brief hat mich bisher nicht erreicht. Aber ich möchte dann doch der Vollständigkeit halber auch diese Kopie mit allem Vorbehalt verlesen:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, haben Sie verbindlichen Dank für Ihr Schreiben
vom 25. Januar 1988. Ich entnehme der Anlage zu diesem Schreiben, daß das Thema der Anhörung wie folgt lautet: "Befinden sich deutsche Staatsangehörige
unfreiwillig und unter menschenrechts-