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Stellv. Vors. Dr. Schmude: Herr Dr. Hopp, Sie haben uns hier eine Erklärung verlesen, wie sie als eidesstattliche Erklärung bei Notaren und bei der Botschaft abgegeben worden sei. Können Sie uns etwas über das Zustandekommen solcher Erklärungen sagen? Sie hören sich nicht ganz so an, wie ein normaler Mensch eine Erklärung abgibt, sondern eher wie ein geschulter Verfasser Entwürfe macht. Können Sie uns also sagen, unter welchen äußeren Umständen, in welcher Begleitung und an welcher Stelle diese Erklärungen abgegeben worden sind? Zweite Frage: In der von Ihnen verlesenen Erklärung steht, daß man sich für unbeschränkte Zeit entschieden habe, Mitglied zu bleiben. Ist das in der Tat die Praxis? Gibt es Abgänge bei Ihnen, daß sich Menschen dieses überlegen? Wenn nein, wie ist es zu erklären, daß jemand über viele Jahre hinweg keinerlei Änderung seines Sinns verspürt und den Wunsch hat, sagen wir: zu alten Eltern, Verwandten oder anderen in die Bundesrepublik zurückzukehren?

Wenn Sie sagen, einen solchen Zaun, wie hier mehrfach geschildert, gebe es nicht: Was war denn aus Ihrer Sicht der Grund dafür, daß eine Delegation ja nun immerhin nicht des "Stern“ oder der "Bild“-Zeitung, sondern des Auswärtigen Amtes von der Kolonieleitung oder der Leitung der Stiftung nicht zugelassen wurde und keine Chance hatte, sich an Ort und Stelle von den Verhältnissen zu überzeugen?

Schließlich, da wir den Staatsanwalt schon einmal haben durchgeistern hören: Wie steht es eigentlich mit Strafklagen und anderen Prozessen gegen diejenigen, die so schwere Beschuldigungen gegen deutsche Staatsbürger, die sich zur Zeit zwar in Chile aufhalten, aber hier durchaus alle Rechte haben, erheben? Läuft da etwas? Wehren Sie sich gegen die Vorwürfe hier vor deutschen Gerichten mit Beweisen, die Sie beibringen, und was passiert?