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Zuerst muß die Tatsache hervorgehoben werden, daß ein großer Teil der
Sensationsnachrichten um die Siedlung "Dignidad“ und ihre Tätigkeit von einigen
Personen hätte verhindert werden können. Diese Personen hatten auf Grund ihrer
Dienststellung oder ihres Berufes eine umfassende Kenntnis der Tatsachen, die
die Nachrichten oder Anschuldigungen gegen die Sociedad oder ihre Mitglieder
motivierten und ihnen zum Vorwand dienten. Außerdem besaßen sie die Mittel, die
moralische Befähigung oder die beruflichen Kenntnisse - oder mußten sie haben -,
um die Nachrichten oder Behauptungen jeder Art zu beurteilen und abzuschätzen
und so in ihrem Schwergewicht abzuwägen.

Diese Nachrichten und Behauptungen wurden leichtfertig und
skandalös in Umlauf gebracht und beziehen sich auf alle die Tatsachen, die die
Kommission im einzelnen untersuchte und die im Laufe dieses Berichts dargelegt
worden sind.

Hinsichtlich des hier zur Diskussion stehenden Themas sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Vorwurf, irgend jemand befände sich unfreiwillig auf dem Sitz des Sociedad Benefactora Dignidad, um die Anschuldigung der Freiheitsberaubung handelt, die auch in Chile eine Straftat darstellt. Auch vor dem chilenischen Gesetz haben diejenigen, denen eine solche Straftat bekannt ist, die Verpflichtung, sie den entsprechenden Justizorganen zur Kenntnis zu bringen.

In einigen Presseorganen wurde böswillig behauptet, unser Grundstück sei durch einen doppelten Stacheldrahtzaun abgeriegelt, dessen Zweck sei, das Entkommen der angeblich gefangengehaltenen Mitglieder der Gesellschaft zu verhindern. Diese Behauptung ist unzutreffend. Das Bild, das diese Behauptung belegen soll , wurde an einer Stelle aufgenommen, die 5 km vor dem Eingang unserer Siedlung liegt und wo niemand von uns wohnt.