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Gesellschaft für Auswärtige Politik vorgeschlagen. Meine Antwort auf diese Anwürfe ist Ihnen, Herr Vorsitzender, bekannt und ich habe keine Bedenken, sie den Mitgliedern des Unterausschusses ebenfalls zur Kenntnis zu bringen. - Ich möchte Sie ferner davon in Kenntnis setzen, daß ich durch die Rechtsanwaltssozietät Dr. Claessen, Haupt und Kuhl am 1. Februar 1988 bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen Herrn Abgeordneten Duve wegen Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung gegen eine Person des öffentlichen Lebens (SS 185 ff., 187 a StGB) erstattet habe. Ferner ist eine zivilrechtliche Klage gegen Herrn Duve in Vorbereitung. Zweitens. Das stellvertretende Mitglied Ihres Unterausschusses, Herr Abgeordneter Waltemathe (SPD) , hat am 6. Januar 1988 "Schriftliche Fragen" an die Bundesregierung gerichtet, die sich ebenfalls auf meine Botschaftertätigkeit in Chile beziehen. Darüber hinaus hat Herr Abgeordneter Waltemathe in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Chile der SPD-Bundestagsfraktion am 22. Januar 1988 die "öffentliche Anhörung zur Deutschen Siedlung ,Colonia Dignidad‘ in Chile“ angekündigt und wie folgt kommentiert. "Damit ist zum ersten Male der Deutsche Bundestag offiziell mit Angelegenheiten befaßt, die jahrelang zwar immer wieder in die Schlagzeilen gerieten, aber nie zu parlamentarischen fraktionsübergreifenden Schritten geführten hatten.“

Drittens. Die Art und Weise der Ankündigung der "Anhörung“ durch den Vorsitzenden der SPD-Arbeitsgruppe Chile, Herrn Abgeordneten Waltemathe - und nicht durch das Büro des Unterausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - legt den zwingenden Schluß nahe, daß über das vom