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verletzenden Bedingungen in der Colonia Dignidad in Chile?“ Dies war mir
bisher unbekannt. Da ich die Colonia Dignidad nie selbst besucht habe, kann ich
zu diesem speziellen Thema keine auf eigenen Wahrnehmungen beruhenden Angaben machen. Die von Ihnen eingeladenen Familien Packmor und Baar dürften am ehesten zu verwertbaren Aussagen in der Lage sein.

Sofern ich aus mir zugänglichen Unterlagen und Aussagen Dritter
Schlüsse gezogen habe, so sind diese in meiner Berichterstattung an das
Auswärtige Amt enthalten. Uber diese Berichterstattung hat das Auswärtige Amt
dem Bundestag Auskunft gegeben und wird dies zweifellos auch weiterhin tun. Für
mich ist unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen vor dem Unterausschuß
nicht sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen.

Dies habe ich Ihnen der Vollständigkeit halber ebenfalls mitgeteilt.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen dann noch folgendes zur Kenntnis zu geben. Mich hat ein Brief der Rechtsanwälte Norbert Gatzweiler und Heinz-Jürgen Kunz aus Köln vom 16. Februar 1988 erreicht, in dem es heißt:

Sehr geehrter Herr Vogel, hiermit zeige ich Ihnen an, daß mich die Private
Sociale Mission, vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Blanck, mit der Wahrnehmung
ihrer Interessen beauftragt hat. Gerne nimmt meine Mandantschaft Ihre Einladung
zur Anhörung am 22. Februar 1988 an. Ich füge in der Anlage eine Vollmacht des
Vorsitzenden der Freien Sociale,Mission und stellvertretenden Vorsitzenden der
Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad, Herrn Hans-Jürgen Blanck, bei, der
Herrn Dr. Hartmut Hopp bevollmächtigt hat,