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in den Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Abgeordneten auch abgedruckt wird.

Zweitens. Es hat nach meiner Kenntnis am 17. Februar 1988 eine Besprechung im Auswärtigen Amt stattgefunden. Ich weiß nicht, ob nicht auf Grund dieser Besprechung die beiden Exbotschafter nun heute nicht anwesend sind, nachdem sie beide zugesagt hatten zu kommen. Auch das will ich weiter nicht werten. Ich will aber zu Protokoll feststellen, daß Beamte oder pensionierte Beamte sehr wohl so viel Achtung vor dem Parlament haben sollten, daß sie einer Anhörung beiwohnen könnten, es sei denn, daß die Aussagegenehmigung vom Auswärtigen Amt verweigert worden ist; das bliebe festzustellen.

Drittens. Wir sind kein Untersuchungsausschuß. Ich bin etwas verwundert darüber, daß eine - ich sage jetzt einmal in Anführungszeichen - "Partei“ hier gleich mit Anwälten auftritt. Es geht hier nicht um rechtsförmliche Verfahren.

Abg. Duve (SPD): Ich habe Veranlassung, auf das Schreiben von Herrn Strätling kurz einzugehen. Ich habe am 18. Dezember an den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik geschrieben - anders, als in dem eben verlesenen Brief von Herrn Strätling dargestellt wurde-:

In der letzten Sitzung des Auswärtigen Ausschusses am 9. Dezember 1987 ist über
die weitere parlamentarische Vorgehensweise in dieser Sache beraten worden. Wir
werden uns im Unterausschuß Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sehr intensiv
mit den Vorgängen in der Colonia Dignidad befassen. Ich hoffe, daß wir auch dazu
kommen, einzelne Zeugen, soweit sie hier in der Bundesrepublik zur Verfügung
stehen, anzuhören. Im Laufe der Sitzung wurde das Verhalten des ehemaligen
Botschafters Erich Strätling von einigen Kollegen und von mir selbst scharf
kritisiert. Es wird zu prüfen sein, ob hier