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keine abgeschlossene Beweisaufnahme vornehmen.

Vogelsgesang: Auch unsereiner hätte noch eine Menge Fragen zu stellen. Dazu ist hier womöglich aber nicht der Anlaß.

Herr Duve, Ihre Frage bezieht sich auf den 22. August 1978. Es war zunächst ein allgemeines Gespräch, bei dem er mir auch noch verschiedene Dinge aus der chilenischen Landschaft, aus der chilenischen Politik berichtete. Ich habe diese Notiz expressis verbis so gemacht. Soll ich sie Ihnen noch einmal vorlesen?

(Abg. Duve (SPD): Nein, ich habe es mir aufgeschrieben!)

Sie haben es aufgeschrieben. Ich kann es auch noch zu Protokoll geben. Ich habe mir notiert: KZ, Folterungen - das seien lächerliche Verleumdungen -. Wenn mir jemand die Frage beantworten kann, ob es einen besseren Zeugen als einen Botschafter für einen deutschen Staatsangehörigen in einem fremden Land gibt, so möge er dies tun.

(Abg. Frau Olms (GRÜNE): Allemal! Diese Frage kann ich Ihnen beantworten!)

Es war der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland. Ihn habe ich gefragt und daraufhin zusammen mit meiner Frau auf eine Reise an den Amazonas verzichtet. Ich habe es damals nicht bereut.

Prof. Dr. Bossle: Zunächst darf ich noch eine Feststellung mit Bezug auf die Frage von Herrn Duve treffen, wie die Rentenzahlungen in der Colonia Dignidad behandelt werden. Nach einem mir zugänglich gewordenen Bericht der deutschen Botschaft in Santiago de Chile hat die Bremer Landesbank mit Schreiben vom 16. September des vergangenen Jahres wegen des Verdachts des Mißbrauchs von Rentenzahlungen an die Mitglieder der Colonia Dignidad, weil alle Zahlungen auf das Konto eines Leitungsmitglieds gehen, die Zahlungsaufträge ausgesetzt und verlangt nun den Nachweis der Freiwilligkeit der Kontovollmacht. Dies